Telefonnummer

0152/25833371

E-Mail

kontakt@psychotherapie-steinkopf.de

Therapiezeiten

nach Vereinbarung

Die probatorischen Sitzungen und die Sprechstunde werden von den Krankenkassen übernommen. Bei einer Kurzzeittherapie können nach den probatorischen Sitzungen bis zu 24 Sitzungen, bei einer Langzeittherapie bis zu 60 Sitzungen bei den Krankenkassen beantragt werden. Da es leichte Unterschiede zwischen den gesetzlichen und privaten Krankenkassen bei der Kostenübernahme gibt, sind diese weiter unten aufgeführt.

Gesetzliche Krankenkassen

Psychotherapie wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Probatorik und Sprechstunden werden automatisch übernommen. Nach einer entsprechenden Prüfung durch die Krankenkassen werden auch die folgenden Therapiesitzungen übernommen.

Private Krankenkassen

Ähnlich wie die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die privaten Krankenkassen und die Beihilfe in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Da sich die Verträge der privaten Krankenkassen leicht unterscheiden und nicht alle privaten Krankenkassen die Psychotherapie übernehmen, ist es wichtig, dass Sie vor Beginn der Behandlung überprüfen, ob Psychotherapie als Leistung entsprechend abgedeckt ist.

Selbstzahler

Sollten Sie es wünschen, können Sie die Behandlung auch selbst zahlen. Als Grundlage für die Abrechnung dient die Gebührenordnung für Psychotherapeuten.